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Einladung zur Mitgliederversammlung am 14. November 2021, um 11.00 Uhr Online über Zoom
Aufgrund der fortwährenden Corona-Virus-Situation wird die Mitgliederversammlung erneut Online stattfinden. Jedes Mitglied, welches an der Mitgliederversammlung teilnehmen möchte, meldet sich unter Kontakt@odps.de. Ihr erhaltet ein paar Tage vor der Versammlung den entsprechenden Link.
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Tagesordnung
- Begrüßung durch den Vereinspräsidenten
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- Feststellung der Tagesordnung
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr
- Bericht des Kassenprüfers
- Entlastung des Vorstandes
- Abstimmung einer Satzungsergänzung zur Abhaltung der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung durch Online-Meetings
- (§ 6 Absatz 9) MeetingsAbweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder, die Online teilnehmen, ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
- Abstimmung einer Satzungsergänzung zur Haftung des Vereinsvorstandes
- (§ 7 Absatz 5) gesetzliche Haftungsbeschränkung nach § 31a Absatz 1 Satz 2 BGB gegenüber den Vereinsmitgliedern ist gegeben
- Abstimmung einer Satzungsänderung
- Änderung des § 6 Absatz 4 der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut:
Die Mitgliederversammlung wählt für die Amtszeit des Vorstandes einen Kassenprüfer.
- Anträge und Vorstellung der zur Wahl des Vorstands stehenden Bewerber
- Wahl der/s Vereinspräsidentin/en
- Wahl der/s Vizepräsidentin/en
- Wahl der/s Kassenwartin/es
- Wahl der/s Kassenprüferin/s
- Bekanntgabe der Wahlergebnisse
- Jahresplanung
- Bewerbung zur Austragung der Deutschen Meisterschaft 11/12. Juni 2022
- Verschiedenes
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Zu TOP 7, 8 und 9 (Erläuterungen zu den Gründen der Satzungsänderung)
(§ 6 Absatz 9) Rücksicht auf die Pandemie-Bedingungen und unsere Verteilung auf Gesamtdeutschland. Als ODPS agieren wir Deutschlandweit und so sollen alle Mitglieder unabhängig vom Sozioökonomischen Status die Möglichkeit haben sich Aktiv zu beteiligen zu können.
(§ 7 Absatz 5) Vor allem für Vorstandsmitglieder, die unentgeltlich oder nur gegen ein sehr geringes Entgelt tätig sind, wurde die Haftung als zu streng angesehen. Deshalb wurde mit dem Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen vom 28. September 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3161) und dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 556) die Haftung von Mitgliedern des Vorstands und anderer Organe beschränkt. Unentgeltlich tätige Vorstandsmitglieder, die für ihre Tätigkeit nur eine jährliche Vergütung erhalten, die 720 Euro nicht übersteigt, haften dem Verein nach § 31a Absatz 1 BGB für einen in Wahrnehmung der Vorstandspflichten verursachten Schaden nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(§ 6 Absatz 4) Änderung der in der Satzung vorgegebenen Anzahl der Kassenprüfer
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Ergänzungen der Tagesordung
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis 8 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 6 Abs. 6 der Satzung). |
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Bewerbt Euch
Du gestaltest diesen Verein. Werde aktiv und bewirb dich für ein Amt im Vorstand! Bitte sende deine aussagekräftige Bewerbung an Kontakt@odps.de bis 8 Tage vor der Versammlung.
Weiter haben Studioinhaber/innen die Möglichkeit sich zu bewerben, einen der beiden Termine der Deutschen Meisterschaft auszutragen (das Wochenende 11/12. Juni) auch diese Bewerbung muss bis 8 Tage vor der Versammlung an Kontakt@odps.de eingegangen sein. |
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