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Einladung zur Mitgliederversammlung der Organisation des deutschen Pole Sports e.V.
am Sonntag, den 27. November 2022 um 11:00 Uhr Ort: Universitätsarchiv Leipzig, Prager Str. 6, 04103 Leipzig
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Tagesordnung
- Begrüßung durch den Vereinspräsidenten
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- Feststellung der Tagesordnung
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr
- Bericht des Kassenprüfers
- Entlastung des Vorstandes
- Abstimmung zur Anpassung der Beitragsordnung
Punkt 1 Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt für Einzelpersonen und Studios / Vereine: € 40,00 Euro für fördernde Mitglieder (auf Antrag, ohne Teilnahme am Unterricht): € 25,00 Euro
Punkt 6 Diese Beitragsordnung ist ab dem 1. Januar 2023 gültig.
- Abstimmung einer Satzungsänderung und -ergänzung
§ 6. Mitgliederversammlung
Absatz 2. Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
2.1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
2.2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
- Jahresplanung
- Verschiedenes
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis 8 Tage vor Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 6 Abs. 6 der Satzung).
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Bitte gebt uns eine Rückmeldung per Mail an Kontakt@odps.de, wenn ihr an der Mitgliederversammlung in Leipzig teilnehmen könnt. |
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TOP 7 - Erläuterung zu den Gründen der Anpassung der Mitgliedsbeiträge
An die Mitgliederversammlung ergeht der Antrag auf Erhöhung des Mitgliederbeitrags und Anpassung der Beitragsordnung der Organisation des deutschen Pole Sports e.V. Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass der Mitgliedsbeitrag sich wie folgt ändert:
• Fördernde Mitglied von 15 euro jährlich auf 25 Euo jährlich • Einzelpersonen und Studios von 30 Euro jährlich auf 40 Euro jährlich
Die Änderung des Beitrages entspricht einer Erhöhung von 10 Euro pro Mitgliedschaft und Jahr. Die Beitragsordnung sollte dementsprechend angepasst werden.
Eine Beitragserhöhung macht sich leider erforderlich, um bei gestiegenen Preisen weiterhin eine ordnungsgemäße Arbeit des Vereines zu gewährleisten. Durch den Vorstand wurde im Rahmen der Austragung der Deutschen Meisterschaften im Jahr 2022 festgestellt, dass es gravierende Preissteigerungen in folgenden Bereichen gegeben hat:
• Miete Veranstaltungsort (Muldentalhalle in Grimma/Halle in Osnabrück) • Höhere Kosten für Bühnenbau (Grimma und Osnabrück) • Höhere Kosten für Unterbringung/Versorgung der Judges für die Meisterschaft • Höhere Kosten für Versorgung durch das Deutsche Rote Kreuz bei den Meisterschaften • Höhere Kosten für Versorgung der Ehrenamtlichen Helfer
Die Aufzählung entspricht einer exemplarischen Darstellung.
Die Kostensteigerungen sind eine Folge der im Allgemeinen gestiegenen Kosten im Rahmen der sich immer stärker abzeichnenden Inflation.
Weiterhin entstehen in den Folgejahren für den Verein weitere zusätzliche Kostenpunkte neben den Meisterschaften und laufenden Kosten an. Im Rahmen einer adäquaten Absicherung des Vereines bei eventuell entstandenen Schäden macht sich das Abschließen entsprechender Versicherungen erforderlich, welche einen zusätzlichen Kostenpunkt darstellen.
Aktuell stellt der Verein einen gemeinnützigen Verein dar, welches zahlreiche steuerrechtliche Vorteile mit sich bringt. Aufgrund von Veränderungen im Steuerrecht und der Komplexität der Abrechnung im steuerlichen Sinne macht sich das engagieren eines Steuerbüros erforderlich um die entsprechende Gemeinnützigkeit zu erhalten. Dies birgt ebenfalls einen neuen Kostenpunkt. Es wird daher um Zustimmung der Mitgliederversammlung zu der erwähnten moderaten Erhöhung des Mitgliedsbeitrages gebeten.
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TOP 8 - Erläuterung zu den Gründen der Satzungsänderung- und ergänzung
An die Mitgliederversammlung ergeht der Antrag einer Änderung der Satzung der Organisation des deutschen Pole Sports e.V. Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass dem § 6 “Mitgliederversammlung” der Satzung folgender Wortlaut hinzugefügt wird:
2. Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, 2.1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder 2.2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben. Die Änderung soll den bisherigen Absatz 2 des Artikels 6 “Mitgliederversammlung” ersetzen, so dass der bisherige Absatz 2 zum neuen Absatz 3 wird und alle folgenden Absätze jeweils aufnummeriert werden.
Hintergrund der Änderung der Satzung ist die ausgelaufene Sonderregelung bezüglich der Corona-Pandemie, welche abweichend von § 32 BGB eine Mitgliederversammlung in Online- oder Hybridform zuließ. Derzeit befindet sich eine Änderung des § 32 BGB diesbezüglich im Gesetzgebungsverfahren, jedoch wurde noch keine neue rechtliche Regelung durch den Gesetzgeber ausgefertigt. Die Änderung der Satzung soll eine zukünftig hybride Form der Mitgliederversammlung ermöglichen, damit eine Vielzahl von Mitglieder an dieser teilnehmen kann, ohne sich in Präsenz vor Ort zu befinden.
Es wird um Zustimmung der Mitgliederversammlung gebeten.
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